Die Satzung des Vereins: Freundeskreis Pfinzgaumuseum

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§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Der Verein führt den Namen "Freundeskreis Pfinzgaumuseum – Historischer Verein Durlach e.V." Er hat seinen Sitz in Karlsruhe-Durlach. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein ist Förderverein des Pfinzgaumuseums Durlach. Er soll mithelfen, das Bewusstsein der Bevölkerung für ihre Geschichte zu wecken und zu fördern.
Der Verein unterstützt ideell und finanziell

  1. die Arbeit des Pfinzgaumuseums Durlach (Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung bei speziellen Anschaffungen),
  2. Arbeiten, die sich mit der Geschichte Durlachs und des Pfinzgaus beschäftigen,
  3. Veranstaltungen (Vorträge und Ausstellungen) zur Geschichte des Pfinzgaus und
    insbesondere zur Stadtgeschichte Durlachs,
  4. die Erhaltung und Erschließung von Zeugnissen der Geschichte.

§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

§ 4 Mitglieder des Vereins

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die gewillt ist, die Ziele des Vereins zu fördern. Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt zum Jahresende, der dem Vereinsvorstand schriftlich mitzuteilen ist, oder durch Ausschluss.
  3. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Darüber hinaus finanziert er sich durch Spenden.
  4. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung: Sie umfasst alle Mitglieder des Vereins.
  2. Der Vorstand: Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinen drei Stellvertretern, dem
    Schatzmeister und dem Schriftführer.

§ 6 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung tagt bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich. Sie beschließt über
    a) den Geschäftsbericht,
    b) die Jahresabrechnung,
    c) die Entlastung des Vorstandes,
    d) Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins und wählt den Vorstand.
  2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  3. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vierzehn Tagen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Anträge auf Abänderung oder Ergänzung der Tagesordnung müssen schriftlich gestellt und von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung muss innerhalb von vier Wochen einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich fordert.
  4. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, in dem die Tagesordnung und das Ergebnis festgehalten werden. Das Protokoll ist vom Schriftführer zu unterschreiben.

§ 7 Der Vorstand

  1. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahlen sind möglich.
  2. Der Vorsitzende und sein erster, zweiter und dritter Stellvertreter vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
  3. Aufgaben des Vorstands sind die Geschäftsführung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Verfügungen über Beträge von mehr als 250.- Euro bedürfen der Zustimmung der Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.
  4. Der Vorstand wird von der Leitung des Pfinzgaumuseums beraten. Er kann weitere Personen zur Beratung hinzuziehen.

§ 8 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung, wobei zur Gültigkeit des Beschlusses mehr als die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend sein und dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Auflösung zustimmen müssen. Kommt in dieser Mitgliederversammlung ein gültiger Beschluss nicht zustande, entscheidet in einer zweiten einberufenen Versammlung die einfache Stimmenmehrheit; darauf ist in der Einladung zur zweiten Mitgliederversammlung ausdrücklich hinzuweisen. Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vereinsvermögen an das Pfinzgaumuseum Durlach mit der Auflage, es für die Museumsarbeit zu verwenden.

Anhang

Die Satzung wurde in der vorliegenden Fassung am 17.09.1991 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Satzungsänderungen (Ergänzungen) wurden am 22. April 2002 von der Mitgliederversammlung vorgenommen.

Weitere Informationen

Fragen zur Website? E-Mail an info [AT] historischer-verein-durlach.de

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