Die Nikolauskapelle am Alten Friedhof

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Wer in früheren Jahrhunderten die Stadt nach Süden durch das Baseltor verließ, ließ – wie heute noch - nach wenigen Schritten die Mauern des Zwingerbereichs hinter sich und überquerte dann auf einer Brücke den 14 m breiten trockengelegten Stadtgraben. In dessen Mitte floss ein träges Wasser, der Steckgraben, in dem man markgräfliche Fische beobachten konnte. Bevor sich die Straße endlich weitete und in die Felder hinausführte, hatte man zur Rechten das schmale Torwärterhaus zu passieren. Gegenüber, nach Osten, sah man auf die Gärten und „Lust-Gartenhäuschen“ einiger reicher Bürger, bis im 19. Jahrhundert ein gleichformatiges Gebäude dem Torwärterhaus gegenübergestellt wurde und die Stadt so ein symmetrisches Entree erhielt. Dieser Eindruck wurde durch die beiden noch erhaltenen kugelgekrönten Pfeiler verstärkt.

„Das Wachthauß unter dem Baselthor ist zweystöckigt, der untere Stock von Stein, das weitere Holz“ (d.h. billiges Fachwerk). Diese Beschreibung von 1758 weist schon am Material auf den Funktions- und Rangunterschied zwischen den Stockwerken hin: unten das wichtige Amtsgebäude, d.h. die Wachtstube, oben die bescheidene Wohnung des Torwächters. Dieser konnte, da der Baselturm Gefängniszwecken diente, nicht im Turm selbst wohnen; er hatte dort nur einen Aufenthaltsraum, von dem aus er z.B. seine nächtlichen Kontrollgänge auf der Stadtmauer unternahm. Die beiden Stockwerke des Wachthauses sind bis heute nur durch eine Außentreppe verbunden. Daß auf der Frontseite eine Tür direkt in die Wachtstube führte, dort, wo heute das nördlichste Fenster sitzt, kann man von innen noch sehen. Das verbreiterte Mittelfenster dürfte eine Art Schalter für den Publikumsverkehr gewesen sein.

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Dem markgräflichen Torwächter assistierten mehrere von der Bürgerschaft zu stellende Gehilfen, denn die Aufgaben waren vielfältig und dauerten rund um die Uhr. Am Wachthaus wurden Zoll und Weggeld kassiert. Ankommende mußten ihre Papiere vorweisen; je nach Fall wurde ein zuständiger Beamter herbeigeholt. Stadtfremde Bettler wurden abgewiesen, erhielten aber ein Almosen. Beim Viehaustrieb und –eintrieb morgens bzw. abends mußte dem Hirten geholfen werden, damit die Tiere in der engen Passage nichts beschädigten. Die doppelten Stadttore waren pünktlich zu öffnen und zu schließen; nachts durfte vorsichtshalber nur jeweils ein Tor geöffnet werden. Das Personal wurde ermahnt, in der Wachtstube keinesfalls laut zu sein, "damit, wann jemant anrufte und in die Stat begehrte, das sie es hoern moegen".

 

360° Panorama - Torwärterhäuschen

 

 

Weitere Informationen

Text: Dr. Peter Güß

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